Bildungsscheck für Kursbesuch

ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und sich beruflich weiterbilden oder ein Praktikum absolvieren, werden vom Land Kärnten mit einem Bildungsscheck unterstützt. Die Förderungen werden von der AK administriert und rückwirkend bzw. monatlich gewährt.

Einreichschluss: 31. Oktober 2010

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Berufsbezogene Weiterbildung

ArbeitnehmerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und sich beruflich fortbilden, gewährt das Land unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsscheck. Gefördert werden berufsbezogene Kurse, die berufsbegleitend besucht werden.

Der Zuschuss beträgt zwischen 50 und 550 Euro pro AntragstellerIn und Jahr. Die Höhe der Förderung hängt von den Kurskosten ab, der Selbstbehalt beträgt 200 Euro.

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Berufsunterbrechende Qualifizierung (keine Einkünfte)

Folgende Berufsgruppen können monatlich den Bildungsscheck erhalten:

  • KrankenpflegeschülerInnen
  • PolierschülerInnen
  • Meister-/WerkmeisterschülerInnen
  • AltenfachbetreuerInnen

Der Bildungsscheck wird für die Bestreitung des Lebensunterhaltes gewährt, wenn AntragstellerInnen innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Schulungsmaßnahme zumindest 36 Versicherungsmonate nachweisen können. Sie dürfen in dieser Zeit keine Einnahmen haben bzw. müssen die Einnahmen während der Schul- bzw. Praktikumszeit nachweisen.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 550 Euro monatlich für die Dauer der Ausbildung bzw. des Praktikums. Nach Abschluss dieser Ausbildungen kann in den darauffolgenden fünf Jahren kein Bildungsscheck beantragt werden.

Kontakt
Arbeiterkammer Kärnten
Telefon: 050 477 – 4000
E-Mail: foerderungen@akktn.at

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