Einkommensteuer

Jeder, der in Österreich lebt, muss auf das Einkommen Steuer zahlen. Das Einkommen ergibt sich aus der Summe verschiedener Einkünfte. Von diesem Einkommen werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Daraus ergibt sich die Grundlage für die Einkommensteuer.

Ein Basiseinkommen, das sogenannte Existenzminimum, ist allerdings steuerfrei. Es beträgt für Arbeitnehmer jährlich 12.000 Euro für Selbstständige jährlich 11.000 Euro.

Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Eine Einkommensteuererklärung muss gemacht werden, wenn
  • Sie aus selbständiger Tätigkeit ein Einkommen haben, das höher ist als € 11.000,-
  • Sie sowohl selbständiges Einkommen über € 730,- als auch nicht selbständiges Einkommen haben und das Gesamteinkommen höher ist als € 12.000,-
  • Sie Einkünfte aus einem Betrieb beziehen
  • das Finanzamt Sie dazu auffordert

Die Einkommensteuererklärung können Sie im Internet bei FinanzOnline machen. Haben Sie keinen Internetzugang, können Sie die Erklärung auch am Papier machen und beim FInanzamt einreichen. Sie benötigen dafür die Formulare E1 und E1a.

Einkommensteuerbescheid

Die Berechnung der Einkommensteuer können Sie vom Einkommensteuerbescheid ablesen. Auf diesem Bescheid können Sie auch sehen, welche Ausgaben nicht anerkannt wurden. Sind also etwa Sonderausgaben zu Unrecht nicht anerkannt worden, können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung gegen den Bescheid berufen.

Steuervorauszahlungen

Wenn Sie mehrere lohn- oder einkommensteuerpflichtige Einkünfte in einem Jahr haben und die Nachzahlung daraus mehr als € 300,- beträgt, dann werden vom Finanzamt Steuervorauszahlungen vorgeschrieben.

Wie hoch diese Zahlungen sind, finden Sie im Vorauszahlungsbescheid. Sie müssen die angeführte Summe an Vorauszahlungen vierteljährlich leisten. Sind die Vorauszahlungen zu hoch, beispielsweise weil Sie in diesem Jahr weniger verdienen als im Vorjahr, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats berufen.

Ist die Frist abgelaufen, können Sie bis 30. September des Kalenderjahres einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Zahlungen stellen. Im nächsten Einkommensteuerbescheid werden die zu hohen Vorauszahlungen dann angerechnet.

Schulden beim Finanzamt?

Wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, können Sie um Stundung des Rückstandes ersuchen oder eine Ratenvereinbarung treffen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die sofortige Zahlung mit Härten verbunden wäre.

Wurde die Ratenzahlung oder Stundung bewilligt, werden bei weniger als € 750,- Schulden keine Zinsen verrechnet. Sind die Schulden höher, werden Zinsen in der Höhe von 4,88% (Stand: Jänner 2013) über dem geltenden Basiszinssatz pro Jahr verrechnet.

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