Gehaltsangaben in Stelleninseraten auf dem Prüfstand

Private Unternehmen und der Bund sind gesetzlich dazu verpflichtet, in jedem Stellenangebot anzugeben, wie viel man zumindest verdienen kann. Das Gesetz bringt für ArbeitnehmerInnen zahlreiche Vorteile: Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch bei der Bezahlung miteinander vergleichen. Für jene mit einem Job bieten die Inserate zusätzliche Argumente für Gehaltsverhandlungen. Und junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick über den Verdienst in den verschiedenen Berufen und können das bei der Berufswahl berücksichtigen.

Eine AK-Studie untersuchte seit Anfang des Jahres Einkommensangaben in Stelleninseraten in 4 Tageszeitungen und 5 Onlinebörsen – mit dem Ergebnis, dass insgesamt 86 Prozent gesetzeskonform sind. Konkret enthalten 95,5 Prozent der Großbetriebe, 83,6 Prozent der PersonalvermittlerInnen und 69,8 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe, aber nur 32 Prozent der ausgeschriebenen Stellen im Öffentlichen Bereich und für Universitäten eine Information zum Einkommen.

Zum Hintergrund

Seit 1. März 2011 sind private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in jedem Stellenangebot anzugeben, wie viel man mindestens verdient. Der Bund muss seit 1.1.2012 Gehaltsangaben machen. Seit Jänner 2012 drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, erst eine Mahnung – und ab dem zweiten Versäumnis eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro. Die Länder und Gemeinden sind bis jetzt nicht zu Gehaltsangaben verpflichtet.

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