Musterbriefe & Steuer-Formulare
Die AK erleichtert den Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Mit den Musterbriefen können Sie eine Berufung, einen Vorlageantrag oder die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Finanzamt beantragen oder um Nachsicht, Zahlungserleichterung oder Zurückziehung ansuchen.
Damit Sie jeweils das richtige Antragsformular zur Hand haben, hier ein kurzer Überblick.
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. In größeren Betrieben liegen die Formulare L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) und L 34 (Pendlerpauschale) meist auch im Lohnbüro auf.
Seit dem Veranlagungsjahr 2002 kann der Steuerausgleich auch auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden.




