FAQs zu Arbeitsverhinderung

Was passiert, wenn du krank wirst?

Du musst den Krankenstand sofort in deinem Betrieb melden. Bis zur Dauer von 4 Wochen erhältst du pro Lehrjahr die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 2 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Ist dieser Anspruch im Lehrjahr erschöpft, erhältst du bei einem weiteren Krankenstand für die ersten 3 Tage die volle Lehrlingsentschädigung und für höchstens 6 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Gebietskrankenkasse. Das Krankengeld der Gebietskrankenkasse musst du beantragen und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung deiner/s Lehrberechtigten abgeben.

zum Seitenanfang